Pensionsberatung für Beamtinnen und Beamte des Bundes

Die Pensionsberatungsstelle informiert darüber, welche Pensionsantrittsvarianten es im Pensionsrecht der Beamtinnen und Beamten des Bundes gibt und unter welchen Voraussetzungen diese in Anspruch genommen werden können.

Durch Eingabe des Geburtsdatums in unserem Pensionsantrittsrechner erfahren Sie das Datum Ihres frühestmöglichen Pensionsantritts und werden – unabhängig von den weiteren Voraussetzungen – auf die allgemein in Frage kommenden Pensionsantrittsvarianten hingewiesen.

Zudem bieten wir fiktive vergleichende Pensionsberechnungen für pensionsnahe Jahrgänge an, wobei folgende Punkte unbedingt zu beachten sind:

  • Berechnungen werden derzeit für die Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1963 – nach der Schwerarbeiterregelung auch für die Geburtsjahrgänge 1964 und 1965 – angeboten.
  • Es sind zwei gewünschte Pensionsantrittstermine auszuwählen, wobei der gewünschte erste Termin mindestens fünf Monate nach dem Einlangen der vollständigen Unterlagen liegen muss.
  • Die Berechnungen werden ausschließlich zur Unterstützung bei der Wahl des individuellen Pensionsantrittstermins durchgeführt. Sollte sich im Zuge der Berechnungen ein dritter Termin als günstig erweisen, wird dieser zusätzlich berechnet.
  • Eine Pensionsberechnung durch die Pensionsberatungsstelle erfolgt nur einmal.
  • Die Berechnungen erfolgen unverbindlich.

Folgende Pensionsantrittsarten werden von uns berechnet:

  • Korridorpension
  • Langzeitbeamtenpension („Hacklerregelung“)
  • Schwerarbeitspension
  • Übertritt in den Ruhestand
  • Emeritierung (für o.Univ.-Prof., die vor dem 1. März 1998 ernannt wurden)

Nicht berechnet werden:

  • Pensionen wegen dauernder Dienstunfähigkeit
  • Ruhebezüge nur zu einem Pensionsantrittstermin
  • Ruhebezüge zu Terminen nach einem Aufschub des Übertritts in den Ruhestand
  • Auswirkungen künftiger Inanspruchnahme dienst- oder pensionsrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (zum Beispiel Sabbatical, Karenz, Teilzeitbeschäftigung/Lehrpflichtermäßigung, „Nachkauf“ von Zeiten).

Für eine Pensionsberechnung benötigen wir folgende Daten und Unterlagen:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsblatt
  • Ruhegenussvordienstzeitenbescheid (anlässlich der Pragmatisierung ausgestellter Bescheid über – bedingt oder unbedingt – angerechnete Ruhegenussvordienstzeiten)
  • Bescheid über die beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit bei Inanspruchnahme der Langzeitbeamtenpension („Hacklerregelung“)
  • Bescheid über die Anzahl der Schwerarbeitsmonate bei Inanspruchnahme der Schwerarbeitspension
  • Aktuellen Bezugszettel (Monatsabrechnung)
  • Bescheide betreffend Karenzurlaube und Dienstfreistellungen
  • Für bis einschließlich 1. Dezember 1959 Geborene: exakte Angaben über die Zeiträume einer allfälligen Teilbeschäftigung beziehungsweise eines Sabbaticals und über das jeweilige Beschäftigungsausmaß
  • Aktuelle Pensionskontomitteilung: Diese kann beim Pensionsservice der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) unter der E-Mail-Adresse pensionskonto@bvaeb.at oder unter der Telefonnummer 050 4051 6888 angefordert werden.

Sollten Sie noch Fragen zu den erforderlichen Unterlagen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Dienstbehörde (Personalabteilung).

Die vollständigen Unterlagen können Sie uns zusammen mit dem ausgefüllten Antragsblatt per E-Mail, Fax oder Post übermitteln. Nach Einlangen der vollständigen Unterlagen müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von mindestens vier Wochen rechnen.

Adresse:

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Pensionsberatungsstelle
Hohenstaufengasse 3
1010 Wien

Telefon (Pensionshotline):

0800 202 460 (kostenlos)
werktags von 10 bis 11 Uhr sowie 14 bis 15 Uhr