Basisinformationen – Besoldung im Bundesdienst

Das Besoldungsrecht der Bundesbediensteten und Landes(vertrags-)lehrpersonen ist durchwegs gesetzlich geregelt.

Überblicksweise kann man sagen: Die Besoldung fast aller österreichischen Bundesbediensteten ist entweder in dem für Beamtinnen und Beamte geltenden Gehaltsgesetz 1956 – mit Sonderbestimmungen beispielsweise für Richter:innen im Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz – oder in dem für Vertragsbedienstete geltenden Vertragsbedienstetengesetz 1948 geregelt.

Im Wesentlichen können Bundesbedienstete folgenden Berufsgruppen zugeordnet werden:

  • (Allgemeiner) Verwaltungsdienst (inklusive handwerklicher Dienst)
  • Exekutivdienst
  • Hochschullehrpersonen
  • Krankenpflegedienst
  • Lehrpersonen
  • Militärischer Dienst
  • Richter:innen, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
  • Schulaufsicht (Schulqualitätsmanagement)
  • Ärztinnen und Ärzte
  • et cetera

In der folgenden Übersicht werden Links zu ausgewählten gesetzlichen Bestimmungen des Besoldungsrechts mit Gehaltstabellen und bestimmten Zulagen abgebildet. Die Gesetzestexte werden vom Rechtsinformationssystem des Bundes zur Verfügung gestellt (die Einarbeitung von Ergebnissen neuer Gehaltsverhandlungen kann einige Wochen dauern).

Darüber hinaus werden Informationen zu Lehrberufen auf der Lehrlingswebsite bereitgestellt.